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KANTON OBWALDEN

 

ORGANISIEREN SIE DEMNÄCHST EIN FEST ODER EINEN EVENT? BENÖTIGEN SIE JUGENDSCHUTZMATERIALIEN? HIER FINDEN SIE UNTERSTÜTZUNG BEI DER PLANUNG UND UMSETZUNG DES JUGENSCHUTZES AN IHRER VERANSTALTUNG ODER IN IHREM BETRIEB.

Ist Jugendschutz für Sie als Veranstalter, Gastrobetrieb oder Detailhändler neben der Programmgestaltung, der Personalplanung, der Verpflegung oder der Sicherheit ein wichtiges Thema? Der Verkauf von Alkohol an unter 16-jährige bzw. an unter 18-jährige sowie der Verkauf von Tabak an unter 18-jährige ist verboten und kann bestraft werden. Auf dieser Website finden Sie Informationen und Beratungsangebote und im Shop können Sie Jugendschutzmaterial bestellen.

Weitere nützliche Informationen finden Sie in folgender Broschüre Alkoholabgabe an Jugendliche (2.00 MB)

Wieso braucht es einen Jugendschutz?
Jugendliche verhalten sich risikobereiter und sind unerfahrener als Erwachsene. Darum braucht es Schutzbestimmungen, die junge Menschen vor einem zu frühen und übermässigen Alkoholkonsum schützen. Im Wachstum reagiert der Körper besonders sensibel auf Alkohol und Tabak. Regelmässiger sowie übermässiger Konsum verändert das jugendliche Gehirn nachhaltig und negativ. Je früher sich junge Menschen den Konsum von Suchtmitteln aneignen, desto grösser ist das Risiko einer späteren Abhängigkeit. Daher ist Jugendschutz ein ernst zu nehmendes Thema.

Wer trägt die Verantwortung?
Der Verkauf und die Weitergabe von Alkohol an Jugendliche ist strafbar, der Konsum aber nicht. Zudem können Jugendliche ihre Impulse weniger gut kontrollieren als Erwachsene und allfällige Konsequenzen ihres Verhaltens noch nicht angemessen abschätzen. Somit können sie noch nicht vollumfänglich für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden. Junge Menschen konsumieren Alkohol hauptsächlich in der Freizeit und im Ausgang. Dort, wo Erziehungsberechtigte wenig Einfluss haben. Es ist also wichtig, dass Erwachsene bei einem Kaufversuch von Alkohol den Jugendlichen Grenzen setzen und die Restaurantbetreiberin, der Detailhändler oder der Festveranstaltende die Verantwortung für die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen übernimmt.

Obwaldner Wasser "tuet guet"

OW Wasser 7jpg

Genügend zu trinken ist wichtig, damit der menschliche Körper leistungsfähig ist. Wasser ist dabei der optimale Durstlöscher. Der Kanton Obwalden leiht praktische Wasserspender aus, welche an Ihren Veranstaltungen mit Leitungswasser gefüllt und gratis zur Verfügung gestellt werden können. Das Fassungsvolumen der Spender beträgt 4 Liter. Die Wassserspender dürfen am Dorfplatz 4 in Sarnen (Sozialamt) abgeholt werden. Für weitere Fragen wenden Sie sich an Tel. 041 666 60 93

Obwalden
Fachstelle Gesellschaftsfragen
Jugendschutz
Dorfplatz 4
6061 Sarnen
Telefon 041 666 63 62
jugendschutz@ow.ch
www.gesellschaftsfragen.ow.ch

Nidwalden
Fachstelle Gesundheitsförderung und Integration
Marktgasse 3
6371 Stans
Telefon 041 618 75 90
gfi@nw.ch
www.gfi.nw.ch

Schwyz
gesundheit schwyz
Gesundheitsförderung und Prävention
Centralstrasse 5d
6410 Goldau
Telefon 041 747 68 70
gesundheit-schwyz@triaplus.ch
www.gesundheit-schwyz.ch

Uri
Gesundheitsförderung Uri
Gotthardstrasse 14
6460 Altdorf
Telefon 041 500 47 27
info@gesundheitsfoerderung-uri.ch
www.gesundheitsfoerderung-uri.ch

Zug
Amt für Gesundheit
Aegeristrasse 56
CH-6300 Zug
Telefon 041 728 39 39
gesund@zg.ch
www.zg.ch/gesund
twitter.com/gesundZG
#gesundZG

Luzern
Akzent Prävention und Suchttherapie
Seidenhofstrasse 10
6003 Luzern
Telefon 041 420 11 15
info@akzent-luzern.ch
www.akzent-luzern.ch